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   AG Celle, 23.08.2007 - 13 C 926/07   

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https://dejure.org/2007,33716
AG Celle, 23.08.2007 - 13 C 926/07 (https://dejure.org/2007,33716)
AG Celle, Entscheidung vom 23.08.2007 - 13 C 926/07 (https://dejure.org/2007,33716)
AG Celle, Entscheidung vom 23. August 2007 - 13 C 926/07 (https://dejure.org/2007,33716)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus AG Celle, 23.08.2007 - 13 C 926/07
    Stellt der Geschädigte durch eine konkrete Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen genannten (Brutto)Wiederbeschaffungswert wirtschaftlich des Zustand her, der vor dem Unfallereignis bestand, so kann er nach § 249 BGB den tatsächlich hierfür aufgewendeten Betrag unabhängig davon ersetzt verlangen, ob ihm die Regelumsatzsteuer i.S.d. § 10 UStG , eine Differenzsteuer i.S.d. § 25a UStG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist ( BGH, Urteil v. 01.03.2005 - VI ZR 91/04 = NJW 2005, 2220, 2221, sub II.2.b.bb.; BGH, Urteil v. 09.05.2006 - VI ZR 225/05 = NJW 2006, 2181, Rz. 9).

    Dies folgt nach Ansicht des Gerichts aus der Funktion des Schadensersatzes als Wiederherstellung des früheren Zustands (vgl. BGH, Urteil v. 01.03.2006 - VI ZR 91/04 = NJW 2005, 2220, 2221).

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Auszug aus AG Celle, 23.08.2007 - 13 C 926/07
    Stellt der Geschädigte durch eine konkrete Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen genannten (Brutto)Wiederbeschaffungswert wirtschaftlich des Zustand her, der vor dem Unfallereignis bestand, so kann er nach § 249 BGB den tatsächlich hierfür aufgewendeten Betrag unabhängig davon ersetzt verlangen, ob ihm die Regelumsatzsteuer i.S.d. § 10 UStG , eine Differenzsteuer i.S.d. § 25a UStG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist ( BGH, Urteil v. 01.03.2005 - VI ZR 91/04 = NJW 2005, 2220, 2221, sub II.2.b.bb.; BGH, Urteil v. 09.05.2006 - VI ZR 225/05 = NJW 2006, 2181, Rz. 9).
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